Landkreis Schwäbisch Hall

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Sicher Radfahren Teil 3: Benutzungspflichtige Radwege

[Artikel vom 22.03.2024]

Die blauen, runden Zeichen mit einem Fahrradsymbol oder einem Fahrrad und einem Symbol für zu Fuß Gehende kennzeichnen benutzungspflichtige Radwege. Benutzungspflichtig bedeutet in dem Fall, dass Radfahrende diese Wege benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Es gibt reine Radwege, getrennte Geh- und Radwege nebeneinander (senkrechter Trennstrich im Verkehrszeichen) sowie kombinierte Geh- und Radwege (waagerechter Trennstrich im Verkehrszeichen).

Quelle: StVO (Radweg, getrennter Geh- und Radweg, kombinierter Geh und Radweg)
Quelle: StVO (Radweg, getrennter Geh- und Radweg, kombinierter Geh und Radweg)

Bei kombinierten Geh- und Radwegen muss der Radverkehr auf Fußgängerinnen und Fußgänger besonders Rücksicht nehmen. Das heißt, der Fahrradverkehr muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Auf querende Fußgängerinnen und Fußgänger ist auf allen diesen Wegen in jedem Fall Rücksicht zu nehmen.

kombinierter Geh- und Radweg (Crailsheim)
kombinierter Geh- und Radweg (Crailsheim)

Radfahren auf dem Gehweg
Radfahren auf dem Gehweg ist nur unter besonderen Rahmenbedingungen erlaubt:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Eine Aufsichtsperson, die ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr begleitet, darf für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Die Aufsichtsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Darüber hinaus dürfen Personen über zehn Jahre einen Gehweg mit dem Fahrrad nur benutzen, wenn dieser mit dem Zusatzzeichen „Rad frei“ gekennzeichnet ist.
Auf zu Fuß Gehende ist dabei immer besondere Rücksicht zu nehmen. So weit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden (Schrittgeschwindigkeit 5-7 km/h).
Radfahrende können bei der Beschilderung „Rad frei“ wählen, ob sie die Fahrbahn benutzen oder auf dem Gehweg fahren wollen.

Gehweg Rad frei B19 südliche von Gaildorf
Gehweg Rad frei B19 südliche von Gaildorf

Rad frei B19 zwischen Sulzbach und Laufen
Rad frei B19 zwischen Sulzbach und Laufen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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